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Dienstag, 30. Juli 2024

Rufmord im Internet ist mittlerweile zu einem ernsthaften Problem geworden, dem viele Firmen machtlos gegenüberstehen. Wird ihr Ansehen durch üble Nachrede geschädigt, fällt dies nicht selten auf die Mitarbeiter zurück.

Doch wann ist überhaupt von Rufmord im Internet die Rede und kann man dies als Unternehmer abwenden? Gilt in Deutschland nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung? Ja, doch auch dieses hat seine Grenzen. Erfahren Sie hier, welche Maßnahmen Ihre Firma ergreifen kann, wenn eine andere Person zum Beispiel in Foren oder sozialen Netzwerken falsche oder gar beleidigende Ansichten über Ihr Unternehmen verbreitet. 

Folgenschwere Schäden durch Rufmord im Internet Rufmord im Internet

Rufmord im Internet ist längst keine Seltenheit mehr. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen werden durch beleidigende Aussagen oder negative Kommentare tagein, tagaus mit nur wenigen Klicks im digitalen Raum diffamiert. 

Durch die zunehmende Anonymität im Internet nutzen zahlreiche User immer häufiger die Chance, sich an Firmen oder Dienstleistern zu „rächen“, indem Sie niederschmetternde Behauptungen oder Erfahrungen öffentlich preisgeben. Andere Internetnutzer fühlen sich davon möglicherweise ermutigt und ziehen mit. 

Die Folge ist ein regelrechter Shitstorm, der bis in den Ruin führen kann. Verbale Attacken im Netz finden zwar digital statt, haben jedoch weitgehende Konsequenzen für die reale Welt.

Mögliche Maßnahmen gegen Rufmord im Internet 

Obwohl in Deutschland das Recht auf Meinungsfreiheit herrscht, können sich Konsumenten nicht alles erlauben. Denn Absatz 2, Artikel 5 des Grundgesetztes beschreibt, dass dieses Recht durch andere gesetzliche Bestimmungen wie dem Jugendschutz oder das Persönlichkeitsrecht eingeschränkt ist. Entdecken Sie also einen Kommentar oder Post eines Nutzers, der Ihrer Reputation schadet, können Sie sehr wohl dagegen vorgehen.

Wann trifft Rufmord im Internet zu? 

Für viele Menschen ist es schwer zu unterscheiden, wann Rufmord im Internet überhaupt beginnt. Aufgrund von Unsicherheit bleiben viele Fälle sogar ungestraft. Wo liegt die Grenze zwischen erlaubter Kritik und unerlaubter Diffamierung? In Deutschland wird je nach Einzelfall entschieden. Dennoch helfen bei der Beurteilung verschiedene Richtlinien und Gesetze. 

Zunächst kann zwischen einer Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung unterschieden werden. Während letztere auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft werden kann, unterliegen Meinungsäußerungen dagegen einer persönlichen Beurteilung.


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