Straftat Üble Nachrede im Netz. Rufschädigung im Internet - Was können Sie tun?
„Es dauert 20 Jahre, um einen guten Ruf aufzubauen, und nur fünf Minuten, um ihn zu ruinieren“, so der bekannte US-amerikanische Investor Warren Buffet. Darin steckt viel Wahres. Umso wichtiger ist es heute für Unternehmen und Management, einen mit viel Aufwand und erheblichen Kosten erarbeiteten Ruf zu pflegen und zu bewahren. Dies ist zunächst einmal das „tägliche Brot“ der Kommunikationsabteilungen.
Daneben können sich Unternehmen gegen rufbeeinträchtigende Medienberichte, Äußerungen von Wettbewerbern oder sonstigen Personen – wo sinnvoll – natürlich auch rechtlich verteidigen und sind diesen nicht schutzlos ausgeliefert. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz des guten Rufs von Unternehmen zu verschaffen.
Verletzendes ist schnell geschrieben und noch schneller gesagt: sei es ein fieser Kommentar in den sozialen Medien, sei es eine unbedachte Äußerung in einem Moment der Erregung. Wir alle kennen und fürchten solche Situationen. Gerüchte können sich heute mehr denn je in Windeseile verbreiten und sich hartnäckig halten. Doch wann wird das bloße verletzende Wort zur strafbaren Rufschädigung?
Ebenso wie Beleidigung und Verleumdung handelt es sich auch bei der Üblen Nachrede um einen Äußerungsdelikt. Das bedeutet, dass die Straftat in einer verbalen, schriftlichen oder grafischen Äußerung besteht.
Es handelt sich immer um einen Sachverhalt, der behauptet wird, ohne dass der Wahrheitsgehalt bewiesen werden kann.
Diese Behauptung zielt darauf ab, die kommentierte Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Wenn jemand also etwas Negatives über dich behauptet, die Behauptung allerdings nicht bewiesen werden kann, dann handelt es sich in der Regel um Üble Nachrede. Das gilt ganz unabhängig davon, ob die Person glaubt, dass die Behauptung wahr ist oder ob er oder sie die Behauptung von einer dritten Person übernommen hat.
Ganz konkret heißt das also: Tatsachen werden behauptet, die nicht bewiesen werden können.
Häufig gehen die Verbreitenden der Nachricht davon aus, dass die Tatsache wirklich stimmt, weil sie die Äußerungen einer anderen Person weiterverbreitet und nicht selbst bewusst Lügen in die Welt setzt. Dies wirkt sich jedoch nicht auf die Strafbarkeit aus. Also: Achte darauf, dass auch du selbst keine nicht beweisbaren Behauptungen über andere verbreitest!
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